Presse
Nicht länger Figuren auf dem Spielbrett Europa
Am 7. März 2010 erhängte sich David M., ein Flüchtling aus Georgien, in der Abschiebehaft. Einen Monat vorher hatte er in Hamburg einen Asylantrag gestellt. Als die Behörden herausfanden, dass er schon in Polen und in der Schweiz Asyl beantragt hatte, ordnete das Hamburger Amtsgericht Abschiebehaft an, David M. sollte nach Polen abgeschoben werden. Denn nach der Dublin II-Verordnung ist Polen als der erste EU-Mitgliedsstaat, in dem David M. registriert wurde, für die Durchführung seines Asylverfahrens zuständig. David M. hielt es nicht mehr aus, wie eine Figur auf dem Spielbrett Europa herumgeschoben zu werden, immer zwischen Startfeld und Abschiebeknast, ohne Perpektive, jemals ein Ziel zu erreichen.
David M. ist kein Einzelfall. Im Jahr 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland 9.129 Mal die Abschiebung eines Flüchtlings nach der Dublin II-Verordnung in einen anderen EU-Staat beantragt und diese in 3.027 Fällen auch durchgeführt.
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